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WEKO-Entscheid zeigt schweizweit Wirkung

Olten/Root (energate)

Diesen Sommer öffnete ein Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Energie Wasser Luzern Holding AG (EWL) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz faktisch vollständig.

Als Folge des Weko-Entscheids haben in der Zwischenzeit schweizweit viele Gasnetzbetreiber ihr Netz für Drittlieferanten geöffnet. „Wir haben von praktisch allen grösseren Gasnetzbetreibern die Zusicherung erhalten, dass sie Erdgaslieferungen von Drittlieferanten zulassen werden“, sagte René Baggenstos auf Nachfrage von energate. Baggenstos ist Geschäftsleiter der Enerprice Partners AG und deren Schwesterfirma Enerprice Service AG.

Die Enerprice Service AG ist Erdgaslieferantin. Sie hatte zusammen mit der Interessengemeinschaft Erdgasverbraucher Schweiz (IG Erdgas) die Klage gegen EWL und EGZ bei der Weko eingereicht. Im konkreten Fall entschieden die Wettbewerbshüter, dass die regionale Gasnetzbetreiberin EGZ und ihre Muttergesellschaft EWL Enerprice die Gasdurchleitung zu einem kleineren Wärmekunden in der Stadt Luzern unrechtmässig verweigerten hätten.

Bis nun aber sämtliche Gaskunden in der Schweiz von Enerprice oder anderen Drittlieferanten beliefert werden können, ist es noch ein langer Weg. „Keiner der Netzbetreiber akzeptiert die Verbändevereinbarung als Vertragswerk für solche Lieferungen, da diese nur für Prozessgaskunden Anwendung finde“, erklärt Baggenstos. Entsprechend müssten mit jedem lokalen, regionalen und auch dem nationalen Netzbetreiber separate Verträge verhandelt werden. Laut Baggenstos hat die IG Erdgas derartige Verträge in der Zwischenzeit für das Gebiet EWL /EGZ und Energie 360 Grad / Erdgas Ostschweiz AG ausgehandelt. Auf weitere Verhandlungen sei wegen beschränkter Ressourcen verzichtet worden. „Wichtig ist nun, dass es jetzt Belieferungen gibt in den Gebieten, wo es einfacher möglich ist. Die weiteren Gebiete werden dann schrittweise angegangen“, sagt Baggenstos. Und: „Die Enerprice Service AG wird voraussichtlich per 1. Oktober mit Belieferungen von Liegenschaften im Raum Luzern beginnen.“

Trotz dem verbesserten Wettbewerb: Laut Baggenstos sind die Bedingungen, zu denen Drittlieferanten liefern können, immer noch schwierig und durch die Gasnetzbetreiber vorgegeben. So würden die meisten Netzbetreiber ihren eigenen Kunden beispielsweise unterbrechbare Leistungen anbieten und diese Option Drittlieferanten nicht zur Verfügung stellen, was schlussendlich in höheren Netzkosten für Drittlieferanten mündete. Baggenstos hält daher klipp und klar fest: „Dieser WekoEntscheid ersetzt das Gasversorgungsgesetz (GasVG) nicht“.

Apropos GasVG: Vom Weko-Entscheid erhofft sich Baggenstos erhöhte Chancen für eine vollständige Gasmarktöffnung. Dann könnten auch kleinere Bezüger profitieren und regulatorisch wäre deutlich weniger Aufwand nötig, meint der EnerpriceGeschäftsleiter. Der Bundesrat hat eine Teilmarktöffnung mit einer Zugangsschwelle von 100.000 kWh vorgeschlagen. In diesem Fall würden rund 10 Prozent aller Gaskunden mit einem Verbrauch von etwa 70 Prozent des in der Schweiz abgesetzten Gases von der Gasmarktöffnung profitieren.

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Unter dem Namen IG Energiegase besteht als Interessengemeinschaft für Energiegasverbraucher
in der Schweiz ein Verein.

Der Verein ist im Handelsregister eingetragen und ist offen für alle Energiegasverbraucher, 
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Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
von rund 3 Mrd. kWh an.

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