Der Entwurf für das Gasversorgungsgesetzt sollte ergänzt werden
Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2021 schon eine Reihe von Legislativvorschlägen zur Dekarbonisierung der Gasmärkte, Förderung von Wasserstoff und Verringerung der Methanemissionen vorgestellt. Diese Vorschläge zielen darauf ab, den EU-Gasmarkt zu erneuern, die Nutzung erneuerbarer und CO2-armer Gase zu erleichtern und die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Massnahmen unterstützen die EU-Ziele, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Kernpunkte der EU-Vorhaben:
- Förderung von Wasserstoff: Aufbau eines wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarktes und Schaffung spezieller Infrastrukturen. Einführung von Marktregeln für Wasserstoff, die in zwei Phasen vor und nach 2030 angewandt werden.
- Methanemissionen: Strenge Vorschriften zur Messung, Überprüfung und Reduzierung von Methanemissionen im Öl-, Gas- und Kohlesektor. Einführung eines Verbots von Methan-Ablassens und -Abfackelns, ausser unter bestimmten Bedingungen.
- Verbraucherschutz: Eine weitere Priorität des Pakets ist die Stärkung und der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese sollen volle Freiheit bei der Auswahl der Anbieter bekommen, aber auch genaue, faire und transparente Abrechnungsinformationen sowie besseren Zugang zu Daten und neuen intelligenten Technologien.
- Energieversorgungssicherheit: Verbesserung der Resilienz des Gassystems, Stärkung der grenzübergreifenden Solidarität und Förderung eines strategischen Ansatzes zur Gasspeicherung.
- Globale Methanemissionsüberwachung: Einrichtung von Transparenzinstrumenten und einem globalen Überwachungsinstrument zur Erkennung von Methanemissionen weltweit.
Die Vorschläge basieren auf der EU-Strategie zur Integration des Energiesystems, der Wasserstoffstrategie und der Methanstrategie von 2020 und unterstützen die internationalen Bemühungen zur Reduzierung von Methanemissionen, wie sie im «Global Methane Pledge» bei der COP 26 vereinbart wurden.
Lektionen für die Schweiz
Einerseits sollte Bundesbern endlich erkennen, dass es jetzt an der Zeit ist, sich mit dem Thema erneuerbare Gase ernsthaft auseinanderzusetzen. Dies bedeutet auch, dass das in Planung befindliche Gasversorgungsgesetz um die relevanten Themen ergänzt werden sollte.
Relevant sich dabei aus Sicht der IG Energiegase sicher die Anbindung der Schweiz an das europäische H2-Netz sowie die Einsicht, dass hier kein neuer Monopolbereich geschaffen wird. Ganz egal, welches Energiegas in der Schweiz transportiert werden soll, es muss immer ein offener Zugang zur Transportinfrastruktur für alle Lieferanten herrschen.
Zweitens hat die EU richtigerweise erkannt, dass «Verbraucherschutz» dann gewährleistet wird, wenn die Rechte der Verbraucher gestärkt werden und sie selbst bestimmen können, wer ihr Gaslieferant sein soll. Auf diese Weise können die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst und nach eigenem Ermessen im Dienste der Umwelt wirksam werden. Eine Einführung einer Marktzugangsgrenze von 300MWh (wie für die Schweiz aktuell vom Bundesrat angedacht) schwächt die Verbraucher, deren Wahlfreiheit – und somit ihren Schutz.