Regulatorische Rahmenbedingungen

Unsere Ansichten zum Projekt GasVG

Das geplante Gasversorgungsgesetz (GasVG) fokussiert zu stark auf Erdgas und vernachlässigt andere wichtige Energiegase. Zudem sollen nur noch Bezüger mit einem Jahresverbrauch über 300 MWh auf dem freien Markt einkaufen können. Das wäre eine Teilmarktschliessung. Der aktuelle Entwurf des GasVG braucht eine Revision. Das Gesetz sollte auch Energiegase wie Wasserstoff, Biogas und synthetisches Methan regulieren, den freien Markt erhalten, den Schutz der Konsumenten besser berücksichtigen sowie mit strategischen Reserven die Versorgungssicherheit gewährleisten.

1. Problemstellung

  1. Fehlende umfassende Regulierung für Energiegase: Das geplante Gasversorgungsgesetz (GasVG) ist zu eng gefasst, indem es sich vor allem auf Erdgas konzentriert. Vernachlässigt wird die Bedeutung anderer Energiegase, die aufgrund ihrer Fähigkeit zur Energiespeicherung in Zukunft eine bedeutende Rolle spielen werden (insbesondere Wasserstoff und synthetisches Methan).
  1. Die Teilmarktschliessung wäre ein Rückschritt: Seit 2020 ist der Gasmarkt infolge eines Weko-Entscheids vollständig liberalisiert und funktioniert gut. Unverständlich ist, dass der vorliegende Entwurf eine weitgehende Marktschliessung vorsieht. Nur noch Bezüger mit einem Jahresverbrauch über 300 MWh sollen danach auf dem freien Markt einkaufen können; damit sind 98% aller Endverbraucher vom Markt ausgeschlossen! Die Annahme des Gesetzes wäre klar eine Verschlechterung für die Verbraucher und stünde in krassem Kontrast etwa zu den Bestrebungen im Strombereich oder der Handhabung in der EU.
  1. Viele Verbraucher zahlen zu hohe Preise: Wegen Monopolrenten und mangelhafter Beschaffungsstrategien der Gasversorger zahlen viele Haushalte, die einen erheblichen Anteil des Gasverbrauchs ausmachen, massiv überhöhte Preise. Eine 300 MWh-Grenze schliesst 98% der Nutzer und 50% des Verbrauchs vom Markt aus. Die Gewinne fliessen in Rückstellungen oder direkt zu den Eigentümern der Gaswirtschaft. Die hohen Preise werden in der Hauptsache von Mieterinnen und Mietern bezahlt, die an dieser Situation nichts ändern können.
  1. Hoher Regulierungsaufwand muss vermieden werden. Die Einführung einer Marktzugangsgrenze (Teilmarktschliessung) führt zu einem erheblichen Regulierungsaufwand verbunden mit der Schaffung zahlreicher neuer Stellen beim Bund (und auch bei der Gaswirtschaft). Das verteuert alles, ist aber unnötig, weil der Markt die Verbraucher wesentlich besser schützt als eine Regulierung.

2. Unsere Lösungsvorschläge

  1. Erweiterung des Gesetzesrahmens auf alle Energiegase: Das GasVG sollte nicht nur Erdgas, sondern auch andere zur Energieversorgung verwendete Gase wie Wasserstoff oder synthetisches Methan umfassen, um zukunftsfähig und technologisch offen zu bleiben. Eine einheitliche Regulierung schafft eine stabile Grundlage für den Markt, die Versorgungssicherheit und die Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2050.
  2. Die weitgehende Schliessung des Gasmarkts ist zu verhindern: Es ist besser, gar kein GasVG zu verabschieden, als eine Teilmarktschliessung zu riskieren, die innovative Entwicklungen blockiert.
  3. Die Regulierung muss schlank bleiben: Beim Verzicht auf Marktzugangsgrenzen entfällt der aufwändigste Teil der Regulierung.
  4. Smartmeter statt beliebiger Marktausschluss: Die geplante, unflexible MWh-Grenze könnte durch technische Vorgaben – Smartmeter ersetzt werden, damit auch KMU und Privatkunden die Chance eines Marktzugangs und fairer Preisangebote erhalten. Bei dieser Lösung könnte der Regulierungsaufwand gleichzeitig minimiert werden. Dies sehen auch bedeutende regionale und lokale Gasversorger so.
  5. Mehr Konsumentenschutz durch paritätische Konsultation: Nach dem Vorbild anderer Branchen soll auch in der Gasbranche die Verbraucherseite bei der Ausarbeitung von Rechtsgrundlagen und Branchendokumenten paritätisch einbezogen werden.
  6. Einen gesetzlichen Rahmen für die Bewältigung einer Mangellage: Die Schweiz verfügt nur über sehr begrenzte inländische Speicherkapazitäten. Um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten, sollten strategische Gasreserven im angrenzenden Ausland ein Bestandteil der Regulierung sein.

3. Résumé

  • Auch in Zukunft werden Energiegase in der Schweiz eine bedeutende Rolle spielen, sei es als direkte Energiequelle oder als Medium für die Speicherung von (erneuerbarer) Sommerenergie. Eine flexible und intelligente Regulierung ist daher unerlässlich.
  • Technologischer Wandel und Flexibilität: Das Gesetz muss technologischen Wandel ermöglichen und neue Entwicklungen ermöglichen.
  • Chancen für die Bevölkerung: Eine transparente und faire Marktstruktur ermöglicht es der Bevölkerung, an Innovation und niedrigen Preisen zu partizipieren.
  • Versorgungssicherheit steht nicht im Widerspruch zum Markt. Eine Grundversorgung bietet keinen Schutz vor hohen Preisen, wie die Vergangenheit gezeigt hat.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an René Baggenstos, Geschäftsführer IG Energiegase.

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Über die IG Energiegase

Unter dem Namen IG Energiegase besteht als Interessengemeinschaft für Energiegasverbraucher
in der Schweiz ein Verein.

Der Verein ist im Handelsregister eingetragen und ist offen für alle Energiegasverbraucher, 
unabhängig von der Grösse.

Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
von rund 3 Mrd. kWh an.

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