Regulatorische Rahmenbedingungen

Kommentar der IGE zum NZZ-Artikel „Die Gasbranche will Weko entmachten“

Der Vorschlag der UREK-S, die Weko zu entmachten und alle Zuständigkeiten dem BfE zu
übertragen, ist unüberlegt. Die Weko hat mit der Marktöffnung bewiesen, wie wichtig eine
unabhängige Kontrolle für fairen Wettbewerb und Verbraucherschutz ist. Eine Übertragung an
das BfE, das keine Sanktionen verhängen kann und politisch abhängig ist, gefährdet diese
Erfolge. Die Überlastung des BFE ist bekannt, weshalb auch nicht mit zeitnahen Entscheiden
gerechnet werden kann. Es ist deshalb zu befürchten, dass die durch das wegweisende
WEKO-Urteil aus dem Jahr 2020 geschaffene Rechtssicherheit wieder verloren gehen wird.
Die fehlende Kontrolle durch die Weko kann dazu führen, dass die Marktöffnung faktisch wieder
rückgängig gemacht wird, weil die Gaswirtschaft ohne grosse Gefahr den Netzzugang
verweigern kann.

Gleichzeitig erwähnt SR Schmid im NZZ-Artikel, dass das BFE mit Sanktionsmöglichkeiten
ausgestattet werden könnte. Mit anderen Worten: Diese Möglichkeit wurde offenbar in der
UREK-S vergessen zu beraten, was die Unausgegorenheit weiter belegt. Das nachträgliche
Zugeständnis zeigt, dass man kein gutes Gewissen hat, was diese Aktion angeht. Wäre es
zudem – wie behauptet wird – das Ziel gewesen, Zuständigkeiten für den Krisenfall klarer zu
definieren, hätte dies auch so im Gesetz definiert werden müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall
und der Ausschluss der WEKO soll gemäss Antrag uneingeschränkt gelten.

Die Hauptbegründung, weshalb der Weko sämtliche Befugnisse im Gasmarkt entzogen
werden sollen, ist, dass die WEKO Schuld daran sein soll, dass im Jahr 2022 das Gas nur sehr
schleppend beschafft werden konnte. Das stimmt so aus unserer Erfahrung nicht. Erstens
mussten damals keine zusätzlichen Gasmengen eingekauft werden, sondern nur bestehende
Lieferverträge mit Speicherverträgen ersetzt werden – mit Verkauf und Kauf des Gases am
beliebigen selben Tag ohne relevante preisliche Auswirkungen. Zweitens befand die WEKO
lediglich den Verkauf (siehe SRF Beitrag) des Speichergases als kartellrechtlich heikel. Nicht zuletzt
dank der Mitarbeit der WEKO konnten auch in diesem Bereich akzeptierbare Lösungen für den
Zugang für Drittlieferanten gefunden werden. Last but not least führte hauptsächlich die von
der WEKO unabhängige Diskussion, wer für die Kosten der Speicherkapazitäten aufkommen
sollte und ob der Bund für die Gasbranche bürgen könne, zu Verzögerungen. Die Behauptung
trifft damit nicht zu. 

Unschön ist, dass diese offensichtliche Aktion der Gaswirtschaft mitten in den Vorbereitungen zum neuen Gasversorgungsgesetz erfolgte. Eine Änderung des Rohrleitungsgesetzes im Schnellverfahren ohne die üblichen Vernehmlassungsverfahren kurz vor der Behandlung einer Neuregelung im GasVG wäre eine nicht nachvollziehbare Vorwegnahme. Vernehmlassungsverfahren dienen bekanntermassen unter anderem gerade dazu, die Auswirkungen einer Änderung auf alle interessierten Kreise in Erfahrung zu bringen.

Selbst in der UREK-S scheint man nicht gemerkt zu haben, was die Ergänzung des Art. 13
RLG mit dem unscheinbaren Wort «ausschliesslich» für Folgen haben wird.

Für das GasVG, welches die Schweiz für die rechtssichere Versorgung dringend benötigt,
bedeutet dies einen Rückschlag. Die Gaswirtschaft wird kein Interesse mehr an einer schnellen
Lösung haben und es sind weitere Verzögerungen über Jahre zu erwarten – zum Nachteil der
schweizerischen Industrie, des Gewerbes und der Wärmekonsumentinnen und -konsumenten
in ihren Liegenschaften.

Statt die Weko zu schwächen und damit lediglich mehr Rechtsunsicherheit zu schaffen, sollte
man die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen verbessern, um Klarheit in Krisen zu
schaffen, ohne den Wettbewerb zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher
langfristig zu untergraben.

René Baggenstos, Geschäftsführer IG Energiegase.

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Unter dem Namen IG Energiegase besteht als Interessengemeinschaft für Energiegasverbraucher
in der Schweiz ein Verein.

Der Verein ist im Handelsregister eingetragen und ist offen für alle Energiegasverbraucher, 
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Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
von rund 3 Mrd. kWh an.

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