Regulatorische Rahmenbedingungen

Gasverbund Mittelland zieht seine Beschwerde zurück

Gasnetzbetreiber müssen immer auf Durchleitungsgesuche von Drittlieferanten eintreten

Auf Gesuche von Enerprice für Erdgaslieferungen an Liegenschaften reagierte die Gaswirtschaft mit einem Feststellungsbegehren an das BFE. Als das BFE nicht eintreten beschloss, wurde der Fall ans Bundesverwaltungsgericht gezogen. Im November 2019 bestätigte dieses das korrekte Handeln des BFE woraufhin der Gasverbund Mittelland seinen Fall ans Bundesgericht brachte. Nun ist der GVM wohl zu Einsicht gekommen, dass das Bundesgericht den Fall gleich beurteilen würde, wie schon das BFE und BVG und hat den Fall entsprechend zurückgezogen.

Damit ist nun zweifelsfrei geklärt, dass die Gasnetzbetreiber immer auf Durchleitungsgesuche von Drittlieferanten eintreten müssen!

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Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
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