In den Medien

Die Schweizer Gasbranche will die Wettbewerbskommission entmachten

Ginge es nach dem Gasverband, soll nur noch das Bundesamt für Energie (BFE) bei Streitigkeiten zuständig sein

Die Schweizer Gasbranche strebt eine Gesetzesänderung an, die die Wettbewerbskommission (Weko) im Gasmarkt entmachten würde. Eigentlich schien das Gas-Solidaritätsabkommen für Krisenzeiten, das im März mit Deutschland und Italien aufgegleist worden ist, auf gutem Wege. Nun hat die zuständige Ständeratskommission, in der auch Gasverbands-Präsident Schmid sitzt, in den Beratungen zum Abkommen vorgeschlagen, dass in Zukunft «ausschliesslich» das Bundesamt für Energie (BfE) zuständig sein soll, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Begründet wird dieser Schritt mit der Energiekrise 2022, als die Weko den Gasversorgern keine kartellrechtliche Garantie für gemeinsame Gasbeschaffung geben wollte. Nach Aussage von FDP-Ständerat und Gasverbands-Präsident Martin Schmid führte dies zu erheblichen Mehrkosten beim Gaseinkauf.

Allerdings war das nicht das erste Mal, dass die Weko gegen die Gasbranche vorging, denn im Jahr 2020 öffnete sie mit einem wegweisenden Entscheid den Gasmarkt vollständig. Die Folge: Plötzlich genossen nicht mehr nur ausgewählte, grosse Gasbezüger freien Marktzugang – sondern alle, die Gas benötigen.

Wie Jürg Meier von der NZZ ausführt, wäre die Annahme der vom Gasverband anvisierten Gesetzesanpassung eine radikale Abkehr vom geltenden System. Stand heute treten neben dem BFE auch die Weko sowie der Preisüberwacher als Regulatoren auf. Beide Organisationen werden im Artikel zitiert, und beide sehen die geplante Gesetzesänderung als Gefahr für den funktionierenden Wettbewerb.

Weko-Vizedirektorin Carole Söhner-Bührer betont, dass es der Wettbewerbskommission auch im Jahr 2022 primär um den Schutz vor überhöhten Preisaufschlägen ging. Und sie warnt, dass das BFE bei alleiniger Zuständigkeit nicht über ausreichende Instrumente gegen Marktabschottung verfügte. Problematisch sei auch, dass BFE nicht nur in Krisensituationen zuständig wäre, sondern immer.

Auch der Preisüberwacher prüfe aktuell die Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderung, wie Simon Pfister, Leiter des Fachbereichs Energie bestätigte.

René Baggenstos von der IG Energiegase hob gegenüber der NZZ die Erfolge der bisherigen Marktaufsicht hervor: Kunden sparten durch Anbieterwechsel in den letzten Jahren bis zu 70% ihrer Gaskosten, aktuell seien 10% bis 30% möglich). Vor allem aber befürchtet er, dass die Gesetzesänderung zu einer Rückkehr der alten Monopolstrukturen führen könnte.

Der vollständigen Artikel können Sie hier lesen.

Email

info@energiegase.ch

Telefon

041 450 5405

Addresse

IG Energiegase c/o


Enerprice Partners AG.

Platz 10

6039 Root D4

Über die IG Energiegase

Unter dem Namen IG Energiegase besteht als Interessengemeinschaft für Energiegasverbraucher
in der Schweiz ein Verein.

Der Verein ist im Handelsregister eingetragen und ist offen für alle Energiegasverbraucher, 
unabhängig von der Grösse.

Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
von rund 3 Mrd. kWh an.

Daten

Datenschutzerklärung
Impressum