Regulatorische Rahmenbedingungen

Nein zur Teilmarktschliessung – Ja zu einem offenen, ökologischen und sicheren Gasmarkt

Die IG Erdgas begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Arbeiten am Gasversorgungsgesetz (GasVG) wieder aufzunehmen. Ein schlankes Gesetz, welches den Wettbewerb fördert und wichtige Aspekte der Versorgungssicherheit berücksichtigt, dient dem Wohl von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dies muss unabhängig von der absoluten Menge des jährlichen Gasbedarfs und unabhängig davon, ob es sich dabei um Wasserstoff, Biogas, synthetisches oder (noch) fossiles Erdgas handelt, der Fall sein.

Mit der vollständigen Öffnung des Gasmarktes durch die WEKO im Jahre 2020 hat sich der Wettbewerb um die Kundinnen und Kunden endlich wie gewünscht entwickelt. Heute sparen schon Hunderte von Mieterinnen und Mietern sowie zahlreiche Gewerbe- und Industriebetriebe dank der Beschaffung auf dem Markt jährlich viel Geld. Die traditionelle Gaswirtschaft ist – aus unterschiedlichen Gründen – teilweise erheblich teurer und die Beschaffungsstrategien sind – historisch bedingt – nicht immer optimal. Die Öffnung des Marktes hat zu mehr Flexibilität und Konkurrenzfähigkeit beim Gaspreis geführt. Eine Fortsetzung dieser Entwicklung ist gut für die Schweiz.

Unverständlich ist in diesem Kontext die Idee des Bundesrats, den Gasmarkt wieder teilweise zu schliessen. Mit Inkrafttreten des GasVG sollen, so die Medienmitteilung des Bundesrates, nur noch Bezügerinnen und Bezüger mit jährlich mehr als 300 MWh Gasverbrauch auf dem Markt einkaufen können.

Die komplete Medienmitteilung der IG Erdgas finden Sie unter folgendem Link:

https://www.igerdgas.ch/wp-content/uploads/2023/06/Medienmitteilung-Teilmarktschliessung.pdf

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Unter dem Namen IG Energiegase besteht als Interessengemeinschaft für Energiegasverbraucher
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Der IG Energiegase gehören Mitglieder mit einem gemeinsamen Energiegasverbrauch
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